
Senat reserviert acht Orte in Berlin für Windräder
Hälfte im Osten und Westen der Hauptstadt soll der Flächennutzungsplan geändert werden. B.Z. zeigt die Liste exklusiv.
Um die Festlegung von Standorten kommt Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (60, SPD) nicht herum – gesucht werden am Ende 446 Hektar Wind-Energiegebiete. Die abgelöste Ampel-Regierung hat im Jahr 2022 mit dem Wind-an-Land-Gesetz festgelegt, dass Stadtstaaten bis zum Jahr 2032 immerhin 0,5 Prozent ihrer Landesfläche zur Erzeugung von Windenergie ausweisen müssen (Flächenländer 2 Prozent).
Bislang wird mit 230 Meter hohen Windrädern kalkuliert, von denen eins umgerechnet jeweils 3700 Haushalte versorgen könnte. Unterm Strich sollen in der Bundesrepublik im Jahr 2030 demnach 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.
Berlins acht Zukunfts-Orte für Windräder
- Blankenfelde/Arkenberge (Pankow)
- Buchholz Nord (Pankow)
- Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg (Lichtenberg)
- Krummendammer Heide (Treptow-Köpenick)
- Südlicher Grunewald (Steglitz-Zehlendorf)
- Am Teufelsberg (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (Spandau)
- Jungfernheide/Tegel
Viel Gegenwind gibt es schon jetzt am Standort Gatow. Der dort zuständige Spandauer Baustadtrat Thorsten Schatz (42, CDU) nennt die Rieselfelder ein „No-Go“. Es ist das größte Landschaftsschutz-Gebiet der Hauptstadt. Die mächtigen Windräder (bis 270 Meter) wären auch aus Kladow am anderen Havelufer gut zu sehen – dort wohnen viele Politiker-Promis.
Pankow: Gericht macht Weg für Bau von Flüchtlingshäusern frei
Presse Mitteilung Senat
In der GESOBAU-Wohnsiedlung am Schlosspark Schönhausen sollen zwei Neubauten mit 99 Wohnungen für 400 Geflüchtete entstehen. Dafür müssen zwei begrünte Innenhöfe gerodet werden, wogegen sich Anwohner und Bezirk wehren. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht verfügt, dass die Wohnungsbaugesellschaft mit der Rodung der Höfe beginnen kann.
Windkraftanlagen in Berlin: Senat benennt acht neue potenzielle Standorte
Presse Mitteilung Senat
Berlin will seinen Beitrag zur Energiewende leisten und hat acht mögliche Standorte für neue Windkraftanlagen identifiziert. Der Fokus liegt auf Randlagen der Hauptstadt – unter anderem im Grunewald, in Pankow und in Spandau.
AbgeordnetenhausBERLIN
Drucksache 19 / 22 999
19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage:
des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 19. Juni 2025 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2025) zum Thema: Windkraftanlage in der Jungfernheide in Reinickendorf: Transparenz herstellen Schriftliche Anfrage und Antwortvom 25. Juni 2025 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2025)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/22999 vom 19. Juni 2025 über Windkraftanlage in der Jungfernheide in Reinickendorf: Transparenz herstellen
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele und welche Standorte für Windräder zur Energieerzeugung sind für den Bezirk Reinickendorf ermittelt wor den? Antwort zu 1: Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/ Beteiligung der Behörden und Träger öf fentlicher Belange vom 10.06.- 11.07.2025 wird für den Bezirk Reinickendorf ein Windenergie gebiet (Nr. 08 „Jungfernheide/ Tegel“) vorgeschlagen. Mit der Ausweisung der Windenergiege biete erfolgt keine konkrete Projektplanung für einzelne Anlagen. Entsprechend können keine Aussagen zur Anzahl oder Höhe zukünftiger Windenergieanlagen getroffen werden. Frage 2: Welche Priorisierung dieser Standorte gibt es? Antwort zu 2: Eine Priorisierung ist nicht vorgesehen. Frage 3: Wann ist mit der Errichtung von Windkraftanlagen in Reinickendorf zu rechnen? 1 Antwort zu 3: Das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) fordert vom Land Berlin die Ausweisung von Windenergiegebieten im Umfang von 0,25 % bis 31.12.2027 und 0,5 % bis zum 31.12.2032 der der Landesfläche. Zu den Fragen, ob und wann in den ausgewiesenen Gebieten tatsächlich Windenergieanlagen gebaut werden, trifft das Gesetz keine Aussagen. Aus dem Änderungsver fahren des Flächennutzungsplanes ergibt sich ebenfalls keine Zielvorgabe für die Errichtung von konkreten Windenergieanlagen in den Windenergiegebieten. Frage 4: Welche Höhe sollen die Windräder an den jeweiligen potenziellen Standorten in Reinickendorf haben? Antwort zu 4: Mit der Ausweisung der Windenergiegebiete erfolgt keine konkrete Projektplanung für einzelne Anlagen. Entsprechend können keine Aussagen zur Anzahl oder Höhe zukünftiger Windenergie anlagen getroffen werden. Frage 5: Auf welche Weise und mit welchen Einflussmöglichkeiten sollen das Bezirksamt, Anwohner und Gewerbetreibende in die Planungen einbezogen werden? Antwort zu 5: Alle Berliner Bezirke wurden im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorabstimmung vom 27.05. bis 05.07.2024 zu der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans einbezogen. Alle Berliner Bezirke sind zu der aktuell laufenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB um Stellungnahme gebeten worden. Zudem erfolgten mehrfach Informationen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Routinebe sprechungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und den Bezirken (Fachbereiche für Stadtplanung). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 10.06. bis 11.07.2025 im Internet auf: www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/planung/flaechennutzungsplanung/ sowie auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de. Zusätzlich findet eine begleitende Ausstellung statt: in der Senatsverwaltung für Stadtentwick lung, Bauen und Wohnen, Raum 0026, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin. Die Öffentlichkeit kann im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgeben. Diese werden in die weitere Planung einbezogen und im Rahmen der Abwägung geprüft. Im nächsten Verfah rensschritt der öffentlichen Auslegung ist zu sehen, wie sich die Planung weiterentwickelt hat. Auch dann sind weitere Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit und die Behörden einschließlich der Berliner Bezirke möglich. 2 Frage 6: Welche Kosten sind mit der Errichtung der Windkraftanlagen verbunden und durch wen werden diese getragen? Antwort zu 6: Mit der Ausweisung der Windenergiegebiete erfolgt keine konkrete Projektplanung für einzelne Anlagen. Entsprechend können keine Aussagen zu Kosten zukünftiger Windenergieanlagen ge troffen werden. Frage 7: Warum wurde der Standort in der Jungfernheide favorisiert und andere Standorte verworfen? Antwort zu 7: Grundlage für diese FNP-Änderung ist die Potenzialflächenanalyse „Windenergienutzung in Ber lin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ (Dezember 2023; veröffentlicht am 09.01.2024). Bei dem geplanten Windenergiegebiet 08 „Jungfernheide/ Tegel“ handelt es sich um eine Teil fläche der in der Windpotenzialflächenanalyse benannten Potenzialfläche A-XXI. Die in der Potenzialflächenanlyse ermittelte Flächenkulisse für Windenergiegebiete wurde im Rahmen eines verwaltungsinternen Vorabstimmungsprozesses Mitte 2024 zur Diskussion gestellt. Im Ergebnis dieses Arbeitsschrittes wurden ergänzend zu den Kriterien der Potenzialflächenana lyse weitere Kriterien definiert und daraus Flächen abgeleitet, die trotz bestehender Konfliktrisi ken voraussichtlich für eine Windenergienutzung geeignet sind und für eine Ausweisung zum Er reichen des Flächenbeitragswertes in Betracht kommen. Auf dem Weg zur Ermittlung tatsächlich geeigneter Flächen für eine Ausweisung als Windener giegebiete im FNP hat sich ein stufenweises Vorgehen und Abschichten als zweckdienlich erwie sen. Einige Kriterien ergeben sich aus rechtlich oder faktisch zwingenden Erfordernissen (sog. Ausschlusskriterien), andere wurden auf Grundlage begründeter fachlicher Ermessensentschei dungen festgelegt (sog. Restriktionskriterien). Die so weiter reduzierte Flächenkulisse ist nun Gegenstand des aktuellen Verfahrensschrittes der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be lange. 3 Frage 8: Wie bewertet der Senat den Standort auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel? Antwort zu 8: Für das Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel liegt eine abgestimmte und vom Senat be schlossene Planung inkl. einer örtlichen Ausgleichskonzeption vor, mit deren baulicher Umset zung zum Teil bereits begonnen wurde. Dies steht einer Ausweisung von Windenergiegebieten im FNP grundsätzlich entgegen. Frage 9: Inwieweit hat der Senat bei seinen Planungen berücksichtigt, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine Evaluation der Flächenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2032 vorgesehen ist? Antwort zu 9: Die Durchführung des FNP-Änderungsverfahrens entspricht der gegenwärtigen Rechtslage und erfolgt auf der Grundlage des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sowie des Bauge setzbuches (BauGB). Die angesprochenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundes ebene bedürfen erst einer Änderung der gegenwärtigen Rechtslage.
Berlin, den 25.06.2025 In Vertretung
Machulik ................................
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AbgeordnetenhausBERLIN
Drucksache 19 / 23 000 Schriftliche Anfrage
19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) vom 19. Juni 2025 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2025)
zum Thema: Windkraftanlage in der Frankfurter Allee 218: Transparenz herstellen und Antwort vom 25. Juni 2025 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2025)Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold
(CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/23000
vom 19. Juni 2025
über Windkraftanlage in der Frankfurter Allee 218: Transparenz herstellen
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele und welche Standorte für Windräder zur Energieerzeugung sind für den Bereich Hohenschönhausen
ermittelt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange vom 10.06.2025 - 11.07.2025 wird für die Bezirke Pankow/Lichtenberg ein
Windenergiegebiet (Nr. 03 „Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg“) mit drei Teilflächen
vorgeschlagen. Im Bereich Hohenschönhausen (Ortsteil Falkenberg) befindet sich die Teilfläche
03c des geplanten Windenergiegebietes. Mit der Ausweisung der Windenergiegebiete erfolgt
keine konkrete Projektplanung für einzelne Anlagen. Entsprechend können keine Aussagen zur
Anzahl oder Höhe zukünftiger Windenergieanlagen getroffen werden. Einzelstandorte, z.B.
Frankfurter Allee 218, sind nicht Gegenstand des FNP-Änderungsverfahrens.
Frage 2:
Welche Priorisierung dieser Standorte gibt es?
1Antwort zu 2:
Eine Priorisierung ist nicht vorgesehen.
Frage 3:
Wann ist mit der Errichtung dieser Windkraftanlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) fordert vom Land Berlin die Ausweisung von
Windenergiegebieten im Umfang von 0,5% der Landesfläche. Zu den Fragen, ob und wann in
den ausgewiesenen Gebieten tatsächlich Windenergieanlagen gebaut werden, trifft das Gesetz
keine Aussagen. Aus dem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes ergibt sich ebenfalls
keine Zielvorgabe für die Errichtung von konkreten Windenergieanlagen in den
Windenergiegebieten.
Frage 4:
Welche Höhe sollen die Windräder an den jeweiligen potenziellen Standorten in Hohenschönhausen haben?
Antwort zu 4:
Mit der Ausweisung der Windenergiegebiete erfolgt keine konkrete Projektplanung für einzelne
Anlagen. Entsprechend können keine Aussagen zur Anzahl oder Höhe zukünftiger
Windenergieanlagen getroffen werden.
Frage 5:
Auf welche Weise und mit welchen Einflussmöglichkeiten sollen das Bezirksamt, Anwohner und Gewerbetreibende
in die Planungen einbezogen werden?
Antwort zu 5:
Alle Berliner Bezirke wurden im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorabstimmung vom
27.05.2024 bis 05.07.2024 zu der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans
einbezogen.
Alle Berliner Bezirke sind zu der aktuell laufenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB um Stellungnahme gebeten worden.
Zudem erfolgten mehrfach Informationen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden
Routinebesprechungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und den
Bezirken (Fachbereiche für Stadtplanung).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 10.06.2025 bis 11.07.2025 im Internet
auf: www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/planung/flaechennutzungsplanung/ sowie auf der
Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de.
2Zusätzlich findet eine begleitende Ausstellung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Raum 0026, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, statt.
Die Öffentlichkeit kann im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgeben. Diese werden in die weitere Planung einbezogen und im Rahmen der Abwägung geprüft. Im nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ist zu sehen, wie sich die Planung weiterentwickelt hat. Auch dann sind weitere Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit und die Behörden einschließlich der Berliner Bezirke möglich.
Frage 6: Welche Kosten sind mit der Errichtung der Windkraftanlagen verbunden und durch wen werden diese getragen?
Antwort zu 6: Mit der Ausweisung der Windenergiegebiete erfolgt keine konkrete Projektplanung für einzelne Anlagen. Entsprechend können keine Aussagen zu Kosten zukünftiger Windenergieanlagen getroffen werden.
Berlin, den 25.06.2025 In Vertretung
Machulik ................................
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen